Bei einer zweiten zu betreuenden Person im Haushalt ist ein Aufschlag 9 Euro/Tag vorgesehen.
Vereinbarter Tagessatz beinhaltet alle Kosten.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Unsere Dienstleistungen werden sorgfältig entsprechend den Bedürfnissen und der Gesundheit der von uns betreuten Person ausgewählt. Wir berechnen keine Kosten für Beratung oder Bearbeitungskosten, auch Reisekosten sind im Preis enthalten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, einige Zuschüsse zu erhalten. Pflegegeld ist nur einer davon. Die Höhe des Pflegegeldes sowie anderer Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
|
Pflegegeld – |
Pflegesachleistung monatlich |
Entlastunsbetrag monatlich |
Pflegehilfsmittel monatlich |
Verhinderungspflege jährlich |
Kurzzeitpflege jährlich |
Tages- u. Nachtpflege monatlich |
Wohnungsumbau einmalig |
PG 1 |
0 € |
0 € |
125 € |
60 € |
0 € |
0 € |
0 € |
4.000 € |
PG 2 |
316 € |
689 € |
1.612 € |
1.612 € |
689 € |
|||
PG 3 |
545 € |
1.298 € |
1.612 € |
|||||
PG 4 |
728 € |
1.612 € |
1.612 € |
|||||
PG 5 |
901 € |
1.995 € |
1.995 € |
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.
Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Link:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html
Darüber hinaus ist die Altenpflege im Haushaltsdienst enthalten und mit 20% von (maximal) 20.000 EUR steuerlich absetzbar, was einer Rückerstattung von 4.000 EUR entspricht.
Schließlich sollte auch der in unserer Branche etablierte Slogan „24-Stunden-Pflege“ erläutert werden. Die Arbeit von unseren Betreuer/-innen beträgt 40 Stunden pro Woche, was bedeutet, dass sie auch das Recht auf freie Tage oder Pausen während der Erfüllung ihrer Aufgaben haben, die auf die Bedürfnisse der Gebühr zugeschnitten sind.